Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der LVZ Logistik GmbH über die Beförderung von Briefsendungen bzw. briefähnlichen Sendungen mit der LVZ Logistik GmbH einschließlich besonders vereinbarter Zusatzleistungen.
Besondere Leistungen und Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher  Zusatzvereinbarung zwischen der LVZ Logistik GmbH und dem Auftraggeber (nachfolgend auch Absender genannt).
Das aktuelle Zustellgebiet wird auf Anfrage ausgehändigt oder ist der Werbung der LVZ Logistik GmbH zu entnehmen.
Auf Wunsch des Auftraggebers werden Sendungen für das Gebiet außerhalb des LVZ Logistik Zustellgebietes abgeholt, frankiert und der Deutschen Post AG (nachfolgend auch DP AG genannt) zur Beförderung übergeben.   

Die Beförderung der Sendungen unterliegt den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
   
2. Begründung des Vertragsverhältnisses

(1)    Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss einer Zustellvereinbarung zwischen dem Absender und der LVZ Logistik GmbH begründet. Alle vorangegangenen Angebote sind frei bleibend.

(2)    Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Sendungen:

  • Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen bestehendes Recht verstößt oder besondere Einrichtungen oder Genehmigungen erfordert.
  • Sendungen, durch deren Inhalt oder Beschaffenheit Personen verletzt oder infiziert werden können oder ein Sachschaden verursacht werden kann
  • Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt
  • Sendungen mit sterblichen Überresten von Menschen
  • Sendungen mit lebenden oder toten Tieren
  • Sendungen, deren äußere Beschaffenheit gegen die guten Sitten der Moral verstößt
  • Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle oder ungefasste Edelsteine, Scheck- oder Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten.

(3)    Für die Beförderung von Sendungen kann sich die LVZ Logistik GmbH Kooperationspartnern, Subunternehmen und verbundenen Unternehmen bedienen. Die LVZ Logistik GmbH ist auch berechtigt, Sendungen an Konsolidierungsunternehmen wie die Deutsche Post AG weiterzugeben. In diesem Falle gelten die dortigen Geschäftsbedingungen über die Durchführung der Zustelldienstleistungen.

3. Rechte und Pflichten des Absenders

(1)    Alle Briefsendungen müssen eine zustellfähige Anschrift aufweisen, d.h. eine Postfach-Anschrift ist nicht zulässig. Jede Briefsendung muss mit einer von außen zu erkennenden Absenderangabe versehen sein.

(2)    Der Absender hat die Sendung so zu verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist und auch der LVZ Logistik GmbH keine Schäden entstehen.

4. Leistungen der LVZ Logistik GmbH


(1)    Die Briefsendungen werden von der LVZ Logistik GmbH beim Absender zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt abgeholt. Der Absender benennt den genauen Abholort und einen vor Ort zuständigen Ansprechpartner.

(2)    Die LVZ Logistik übernimmt die Beförderung der Sendungen an die Empfängeranschrift, wenn dem keine Zustellhindernisse entgegenstehen. Zugestellt wird entweder in eine Zustellvorrichtung (Briefkasten) unter der auf der Sendung angegebenen Adresse oder durch eine persönliche Übergabe an den Empfänger oder Ersatzempfänger. Zustellhindernisse liegen vor, wenn keine Zustellvorrichtung vorhanden, eine vorhandene nicht frei zugänglich zu benutzen ist oder nur durch nicht zumutbare Gefahren zu bedienen wäre oder wenn ein Empfänger oder Ersatzempfänger nicht zu erreichen ist. Ersatzempfänger sind der Ehegatte und sonstige Angehörige des Empfängers, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung, Nachbarn sowie in den Räumen des  Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendungen berechtigt sind. Des Weiteren kann eine Zustellung bei falscher Schreibweise, fehlenden oder falschen Angaben in der Empfängeranschrift, bei Umzug oder Tod des Empfängers nicht gewährleistet werden.

(3)    Die LVZ Logistik GmbH versucht bei nicht zustellbaren Briefsendungen, aufgrund unrichtiger Anschrift, eine neue Anschrift des Empfängers zu ermitteln. Gelingt dies und liegt die neue Anschrift im vereinbarten Zustellgebiet, übernimmt die LVZ Logistik GmbH am nächsten Werktag eine Zweitzustellung, soweit nicht vom Absender etwas anderes verlangt wird. Die neue Anschrift wird dem Absender zur Pflege seiner Adresskartei übermittelt. Kann eine neue Adresse nicht ermittelt werden bzw. liegt sie außerhalb des vereinbarten Zustellgebietes, erhält der Absender seine Sendung mit Angabe des Rückgabegrundes zurück. Falls die Briefsendungen entgegen Ziffer 3 (1) keine von außen zu erkennende Absenderangabe enthält, kann die Sendung zur Ermittlung des Ab-
senders geöffnet werden.

(4)    Die Zustellung von Infobriefen / Infopost (Anmeldung, Kennzeichnung und ein Muster sind erforderlich) erfolgt bis 3 Werktage nach Einlieferung bzw. Kundenabsprache.

(5)    Der Absender erklärt sich mit der Einlieferung von Infobriefen / Infopost einverstanden, dass die Sendungen im Falle der Unzustellbarkeit nur auf Grund einer Vorausverfügung auf der Aufschriftseite der Sendungen zurückgesandt werden.

(6)    Zustelltage sind Dienstag bis Samstag.

5. Entgelte

(1)    Die Entgelte für die Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Preisliste wird sechs Wochen vor Inkrafttreten angekündigt.

(2)    Das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung ist im Nachhinein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem in der jeweiligen Zustellvereinbarung festgesetzten Zeitraum. Der Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich ebenfalls aus der jeweiligen Zustellvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die LVZ Logistik GmbH.

(3)    Die Zahlung der vereinbarten Entgelte erfolgt ausschließlich auf dem Konto des Auftragnehmers.

(4)    Wird das Zahlungsziel überschritten, ist die LVZ Logistik GmbH berechtigt, ihre Dienstleistung lt. Zustellvereinbarung einzustellen, bis die fällige Forderung ausgeglichen ist.

(5)    Für Sendungen, welche durch die Deutsche Post AG befördert werden, gelten die Beförderungsbedingungen der DP AG.

(6)    Die LVZ Logistik GmbH behält sich vor, für Sonderleistungen ein zusätzliches Entgelt zu erheben.

6. Briefmarken, Prelabel

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LVZ Logistik GmbH für den Bereich Briefdienst und Logistik

(1)    Soweit das Sendungsentgelt für die Postdienstleistungen der LVZ Logistik GmbH durch Briefmarken entrichtet wird, finden die Bestimmungen dieser AGB Anwendung, soweit sich nicht nachfolgend etwas anderes ergibt. Briefmarken der LVZ Logistik GmbH  gelten für die Annahme von Briefsendungen über stationäre Einrichtungen (z. B. Sammelstellen und/oder Briefkästen) der LVZ Logistik GmbH für Kunden ohne feste Vertragsbindungen (Privat- und Gelegenheitskunden) gegen Vorkasse. 

(2)    Bei einer Unterfrankierung von Sendungen behält sich die LVZ Logistik GmbH das Recht vor, die weiteren Kosten zzgl. Mahnkosten dem Absender in Rechnung zu stellen.

(3)    Der Umtausch oder Eintausch von Briefmarken der LVZ Logistik GmbH gegen Geld ist ausgeschlossen. Briefmarken der LVZ Logistik GmbH dürfen nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden.

(4)     Prelabel dürfen nur für die einmalige Einlieferung einer Sendung genutzt werden. Jedes Prelabel wird geprüft und elektronisch erfasst. Eine mehrfache Einlieferung (z.B. als Kopie) verstößt gegen die AGB.

7. Reklamation


Bei offensichtlichen Mängeln müssen Reklamationen unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Zustelltag unter Angabe von Straßennamen und Hausnummer vom Beschwerdeführer bzw. Sendungsempfänger angezeigt werden, damit die Gelegenheit zur sofortigen Prüfung gegeben ist. Später eingehende Reklamationen rechtfertigen nicht zur Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Siehe auch Ziff. 9 Haftung

8. Kündigung, Rücktrittsrecht

(1)    Ein Rahmenvertrag über Zustellvereinbarungen wird unbefristet abgeschlossen.

(2)    Die LVZ Logistik GmbH kann bei Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers oder der Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse die Zustellvereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich fristlos kündigen. Der Absender hat für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gem. der Zustellvereinbarung zugrunde liegenden Preisliste der LVZ Logistik GmbH zu zahlen.

(3)    Wird die Betriebsstätte des Absenders außerhalb des Zustellgebietes der LVZ Logistik GmbH verlegt, sind Absender und die LVZ Logistik GmbH berechtigt, die Zustellvereinbarung innerhalb einer Woche zu kündigen.

(4)    Ereignisse höherer Gewalt und von LVZ Logistik GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc., berechtigten LVZ Logistik auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder -erschwerung kann LVZ Logistik GmbH wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten Ereignisse bei LVZ Logistik GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch LVZ Logistik GmbH begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders.
Ziff. 8 (1) bleibt unberührt.

(5)    In den Fällen des Abs. 4 ist der Absender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von LVZ Logistik GmbH bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.

9. Haftung                   

(1)    Die LVZ Logistik GmbH haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen sind, die die LVZ Logistik GmbH oder ihre Leute in Ausübung ihrer Verrichtung vorsätzlich oder leichtfertig oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachstehenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit
der Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Gütern oder anderen nicht bedingungsgerechten Sendungen entstehen. Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der LVZ Logistik GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die LVZ Logistik GmbH unbegrenzt.

(2)    Im Übrigen haftet die LVZ Logistik GmbH bei Verlust, Beschädigung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Haftungshöchstgrenzen.
Die Haftung ist auf unmittelbare vertragstypische Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die LVZ Logistik GmbH haftet nicht bei Schäden, deren Ursache sie auch bei größt möglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen sie nicht hätte abwenden können, insbesondere bei Streik, höherer Gewalt u. ä. Eine Haftung der LVZ Logistik GmbH ist ferner ausgeschlossen, wenn die Ursache des Schadens in einer Handlung oder einem Unterlassen des Absenders, des Empfängers, des Eigentümers oder eines sonstigen Dritten liegt. Die Vorschriften der §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB bleiben im Übrigen unberührt.
Gleiches gilt für andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse. Eine Haftung der LVZ Logistik GmbH ist darüber hinaus ausgeschlossen für Schäden an nach diesen AGB von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen.

(3)    Die in Abs. 2 genannte Haftungshöchstgrenze beträgt neben dem Haftungshöchstbetrag des § 431 Abs. 1 HGB bis zu 25,00 a je Sendung, es sei denn, die Sendung wurde durch korrekte Deklarierung des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung mit einem höheren Wert bestimmt. Durch den Auftraggeber angezeigte Postzustellurkunden beträgt die Haftung maximal 500,00 a je Einzelfall. Die Haftung wegen Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins ist auf das einfache Entgelt für die Beförderung (Erstattung des Entgelts) beschränkt.

(4)    Der Verlust einer Sendung wird unwiderleglich vermutet, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Übergabe/Übernahme an den Empfänger abgeliefert worden ist und der Verbleib der Sendung nicht ermittelt werden kann.
§ 424 HGB bleibt im Übrigen unberührt. Es gilt § 438 HGB für die Schadensanzeige.

(5)    Die Haftung des Absenders nach § 414 HGB bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die der LVZ Logistik GmbH oder Dritten durch die Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Sendungen oder durch die Verletzung einer der Pflichten des Absenders nach diesen AGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften entstehen. Der Absender stellt die LVZ Logistik GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

(6)    Für Sendungen, die der DP AG übergeben werden, übernimmt die LVZ Logistik GmbH  keine Haftung.

10. Verschwiegenheit und Datenschutz

(1)    Die LVZ Logistik GmbH verpflichtet sich, über die ihr erteilten und von ihr ausgeführten Aufträge Stillschweigen
zu bewahren und Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen. Weiterhin verpflichtet sich die LVZ Logistik GmbH, die Bestimmungen zum Brief- und Postgeheimnis sowie zum Datenschutz einzuhalten. Gleiches gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der LVZ Logistik GmbH.

(2)    Die LVZ Logistik GmbH ist berechtigt, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die vom Absender oder vom Empfänger im Zusammenhang mit der Zustellung der Sendungen angegeben werden, soweit dies zur betrieblichen Abwicklung von geschäftsmäßigen Postdiensten erforderlich ist. Zu diesem Zwecke können die Daten auch an andere Unternehmen weitergegeben werden. Die LVZ Logistik GmbH ist ferner berechtigt, im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten an staatliche Behörden weiterzugeben. Personenbezogene Daten, die für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses erhoben wurden, kann die LVZ Logistik GmbH verarbeiten oder nutzen, soweit dies für eigene Zwecke der Werbung,
Kundenberatung oder Marktforschung geschieht. Mit Abschluss eines Zustellvertrages willigt der Kunde in die Datenverarbeitung und -nutzung ein.

11. Allgemeines

Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden LVZ Logistik GmbH und Auftraggeber widersprechende AGB, haben die der LVZ Logistik GmbH Vorrang und gelten ausschließlich.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für Ansprüche, die diesen AGB unter-
liegen, ist Leipzig.


Stand: 01.02.2010

 
© LVZ-Online, 23.03.2010, 15:15 Uhr
 

Kontakt

Hausanschrift:

LVZ Logistik GmbH
Druckereistr. 1
04159 Leipzig

Disposition:

Tel:    0341/21813233 oder 0341/21813230
Fax:   0341/21813234
E-Mail:  LVZ.Logistik.Auftragssteuerung@lvz.de

 

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